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Germany – Pharmaceutical products – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

AOK Baden-Württemberg

게시일
2026년 10월 15일
마감
2028년 10월 20일 오전 07:00
추정 금액
—
분야
의료기기·의약품
CPV
33600000

공고 내용 (원문)

Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren bezogen auf die laufenden Nummern der Anlage 3 zu den Teilnahmbedingungen mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd. Nr. 1: Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12); Lfd. Nr 2: Epoetin alfa; Lfd.-Nr. 3: Epoetin beta; Lfd.-Nr. 4: Epoetin zeta; Lfd.-Nr. 5: PEG-Epoetin beta; Lfd.-Nr. 6: Glatirameracetat; Lfd.-Nr. 7: Lisdexamfetamin dimesilat in der Darreichungsform Hartkapsel exklusive Packungsgröße 30 Stk.*. *Bestandteil des Beschaffungsbedarfs sind ausschließlich die Hartkapseln in den Packungsgrößen 90 und 100 Stück. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe reduziert wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus Anlage 3 kündi